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   BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20   

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https://dejure.org/2020,15635
BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20 (https://dejure.org/2020,15635)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2020 - 2 StR 65/20 (https://dejure.org/2020,15635)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20 (https://dejure.org/2020,15635)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB
    Reihenfolge der Vollstreckung (Entscheidung über die Anrechnung verbüßter Untersuchungshaft); Anrechnung der Untersuchungshaft (Anrechnung durch die Vollstreckungsbehörde: Ausnahme, wenn wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 67 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafen vor der Maßregel

  • rewis.io

    Reihenfolge der Vollstreckung: Vorwegvollzug bei mehreren in einem Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2-3
    Entfallen der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafen vor der Maßregel

  • datenbank.nwb.de

    Reihenfolge der Vollstreckung: Vorwegvollzug bei mehreren in einem Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2018 - 2 StR 330/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Anordnung des Vorweckvollzugs)

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Ebenso ist die erste ausgeurteilte Gesamtfreiheitsstrafe auch bei der durch § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB geregelten Bemessung des vor der Maßregel zu vollziehenden Teils der Strafe zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).

    Jede andere Entscheidung würde der Möglichkeit einer Entlassung des Angeklagten nach Vollstreckung der Hälfte der Gesamtfreiheitsstrafen zuwiderlaufen (Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18).

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Anders verhält es sich jedoch ausnahmsweise dann, wenn - wie hier - wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug verbleibt und sich dieser mithin erledigt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, juris Rn. 29 mwN).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Da die für die Berechnung des Vorwegvollzugs erforderlichen Grundlagen sämtlich rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Maßregelausspruch 1), kann der Senat in der Sache selbst entscheiden.
  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Ebenso ist die erste ausgeurteilte Gesamtfreiheitsstrafe auch bei der durch § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB geregelten Bemessung des vor der Maßregel zu vollziehenden Teils der Strafe zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    In diesem Fall wird es zu prüfen haben, ob im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Dauer der bis dahin vollzogenen Untersuchungshaft der Dauer des gebotenen Vorwegvollzugs entspricht oder sie übersteigt; dann hätte eine Vorwegvollzugsanordnung zu unterbleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 134/21, juris Rn. 4; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18, juris Rn. 3; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 67 Rn. 9a aE; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 67 Rn. 94 mwN).
  • BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum

    Werden in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung zwei (Gesamt-) Strafen verhängt, so ist - anders als in den Fällen der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen aus verschiedenen Urteilen - die Vorschrift über die Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) auf beide Strafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21

    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung

    Zwar ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei paralleler Verhängung mehrerer getrennter Freiheitsstrafen in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung Grundlage für die Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs die Summe der im Urteil ausgesprochenen Freiheitsstrafen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 4 StR 337/21, juris Rn. 5; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Aufgrund der Zäsurwirkung, die aus dem noch nicht erledigten rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts H.leben vom 19.05.2020 (Az.: 3 Cs 720 Js 8558/20 - 214/20) folgt, ist ein etwaiger Vorwegvollzug gemäß § 67 StGB auf beide hiesig erkannte Freiheitsstrafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.09.2021 - 6 StR 433/21

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer

    Die Anordnung des Vorwegvollzugs muss allerdings entfallen, wenn sich dieser - wie hier - durch die vom Angeklagten seit seiner Festnahme am 16. November 2020 erlittene Haft zwischenzeitlich erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 38/17; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20).
  • LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Aufgrund der Zäsurwirkung, die aus dem noch nicht erledigten rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts H.leben vom 19.05.2020 (Az.: 3 Cs 720 Js 8558/20 - 214/20) folgt, ist ein etwaiger Vorwegvollzug gemäß § 67 StGB auf beide hiesig erkannte Freiheitsstrafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20 -, juris Rn. 4).
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